Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Frankfurt am Main ↑
1. Grundlage
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Frankfurt ist eine Gemeinschaft von Kirchen und Gemeinden, die Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Herrn und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes (Basis des Ökumenischen Rates der Kirchen).
2. Mitglieder
2.1 Mitglieder
Die ACK hat sich aus Mitgliedern des „Ökumenischen Frühstücks“ gegründet. Mitglieder der ACK Frankfurt sind die unterzeichneten Kirchen und Gemeinden. Darüber hinaus gibt es Gemeinden, die über den Internationalen Konvent Christlicher Gemeinden Rhein-Main vertreten werden, der Mitglied ist.
2.2 Aufnahme von Mitgliedern
Neue Mitglieder werden durch Beschluss der Delegiertenversammlung nach Zustimmung aller Mitglieder aufgenommen. Bei den während der Delegiertenversammlung nicht anwesenden Mitgliedskirchen wird eine Zustimmung vorausgesetzt, wenn innerhalb eines Monats nach Erhalt des Protokolls mit dem entsprechenden Beschluss kein Widerspruch erfolgt.
2.3 Gastmitgliedschaft
Gastmitgliedschaft ohne Stimmrecht kann mit einfacher Mehrheit ausgesprochen werden. Bei den während der Delegiertenversammlung nicht anwesenden Mitgliedskirchen wird eine Zustimmung vorausgesetzt, wenn innerhalb eines Monats nach Erhalt des Protokolls mit dem entsprechenden Beschluss kein Widerspruch erfolgt.
3. Verhältnis der Mitglieder zur Arbeitsgemeinschaft und untereinander
Die Mitglieder behalten ihre volle Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung sowie in der Wahrung der eigenen Interessen. Sie sollen jedoch hierbei auf berechtigte Anliegen der anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft geschwisterliche Rücksicht nehmen. Sie verpflichten sich zum verbindlichen Gespräch, in gegenseitiger Achtung, insbesondere zur gegenseitigen Information.
4. Aufgaben
Die Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen hat vornehmlich folgende Aufgaben, die sich auf der Basis der Charta Oecumenica ergeben:
1. die Förderung und Durchführung aller Aufgaben, die die Kirchen gemeinsam verantworten können, um so ihre Verbundenheit in Zeugnis und Dienst sichtbar zu machen, unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Charakters der Stadt Frankfurt.
2. das theologische Gespräch unter den Mitgliedern mit dem Ziel der Klärung und Verständigung; die gemeinsame Besinnung auf Fragen des Glaubens und des Lebens und die Weitergabe von Anstößen zu einer entsprechenden Besinnung innerhalb der Kirchen.
5. Delegiertenversammlung
5.1
Die Delegiertenversammlung besteht aus jeweils 1 benannten Vertreter/in der in § 2 genannten Mitglieder der kleinen Kirchen und aus jeweils 4 Vertreter/innen der großen Kirchen *1.
Für jede/n benannte/n Vertreter/in soll ein/e Stellvertreter/in bestimmt werden.
Auf diese/n geht das Stimmrecht über, wenn der/die benannte Vertreter/in nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann. Die Stellvertretenden werden zu allen Delegiertenversammlungen eingeladen.
5.2
Jede Kirche hat ein Stimme.
5.3
Die Delegiertenversammlung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Außerdem ist sie einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder beantragt. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Delegierten der Mitgliedskirchen anwesend ist, und fasst die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Bei den Beratungen soll Einstimmigkeit angestrebt werden. Kann Einstimmigkeit nicht erreicht werden, soll ein Mehrheitsbeschluss nur durchgeführt werden, wenn die bestehende Zusammenarbeit damit nicht gefährdet ist. Öffentliche Stellungnahmen bedürfen der Einstimmigkeit. Von jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das allen Delegierten und alle stellvertretenden Delegierten zugeschickt wird.
5.4
Empfohlen wird, zwischen Hauptberuflichen/Geistlichen und Ehrenamtlichen, Frauen und Männern gleichmäßig verteilt zu berufen.
6. Vorstand
6.1
Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzenden und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n sowie ein weiteres Vorstandsmitglied. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in dürfen nicht der derselben Kirche angehören.
6.2
Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
6.3
Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in vertreten die Interessen
der ACK Frankfurt nach außen, bereiten die Sitzungen der Delegiertenversammlung vor und sind für die Durchführung ihrer Beschlüsse verantwortlich.
7. Finanzen
Die Regelung finanzieller Fragen bleibt der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung vorbehalten. Ausgabenbeschlüsse bedürfen der Zustimmung der entsendenden Gremien. Alle Mitglieder der ACK sind gebeten, sich in angemessener Weise an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
8. Verbindungen
Die ACK Frankfurt steht in Verbindung mit den Stadtteil- ACK’s in Frankfurt,
der ACK Hessen-Rheinhessen und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland.
9. Satzungsänderungen
Zu den großen Kirchen zählen die Evangelische Kirche und die Römisch Katholische Kirche, alle anderen gehören zu den kleinen Kirchen. Satzungsänderungen werden von der ACK Frankfurt beschlossen und bedürfen der Zustimmung aller Mitgliedskirchen. Bei den während der Delegiertenversammlung nicht anwesenden Mitgliedskirchen wird eine Zustimmung vorausgesetzt, wenn innerhalb eines Monats nach Erhalt des Protokolls mit dem entsprechenden Beschluss kein Widerspruch erfolgt.
Diese Satzung tritt am 21.06.2008 in Kraft, nachdem ihr die entsendenden Kirchen und Gemeinden zugestimmt haben. Die letzte Satzungsänderung erfolgte am 4. Februar 2022.
Die Satzung wird regelmäßig durch die Mitgliederversammlung überprüft.
Mitglieder der ACK Frankfurt sind:
Altkatholische Kirche Frankfurt
Anglican-Episcopal Church of Christ the King
Ev.-Freikirchliche Gemeinde Frankfurt am Main (Baptisten)
Ev. Stadtdekanat mit Ev.-reformierter Kirche
Ev.-methodistische Kirche
Griechisch-Orthodoxe Metropolie (griech.-orth. Gemeinde Prophet Elias und rumänisch-orth. Gemeinde Maica Domnului)
Koptisch-Orthodoxe Kirche Frankfurt
Internationaler Konvent Christlicher Gemeinden Rhein-Main Mennonitengemeinde Frankfurt
Römisch-Katholische Kirche
Russisch-Orthodoxe Kirche
Schwedische Kirche Frankfurt
Finnische Gemeinde
Selbständige Ev.-Lutherische Kirche
Nachfolgendend steht die Satzung auch als Download zur Verfügung:
- 2022 02 04 Satzung ACK Frankfurt 35.16kb
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